Ehrlichkeit macht sich - "bezahlt"!
Es
geschah, anfangs Jahrtausend an einem trüben und regnerischen Oktobermorgen bei
Arbeitsbeginn in einem Dorf im unteren Baselbiet. Ein junger
Elektriker, nennen wir ihn Jimmy, ist mit dem Geschäftsauto auf dem
Weg zum Arbeitsplatz. Er nähert sich einem Fussgängerstreifen. Er
erschrickt als er sieht dass, wie aus dem Nichts kommend, eine junge
Frau oder ein Mädchen mit einem Schirm eiligen Fusses den
Fussgängerstreifen überqueren will.
Sofort steht er auf die Bremse,
leitet eine Voll-, eine Notbremsung ein. Das Auto kommt, -Front Mitte
Fussgängerstreifen-, zum Stehen. Die Frau oder das Mädchen
verschwindet vor seinem Kühler Richtung Boden und taucht danach
gleich wieder auf. Zur selben Zeit knallt der hinter ihm Fahrende in
Jimmys Geschäftswagenheck.
Erschreckt
fragt sich Jimmy, was ist passiert? -Habe ich die Fussgängerin
angefahren?- -Ist sie auf Grund des Bremsenquietschens erschrocken,
gestolpert und hingefallen ohne Fahrzeugberührung?- -Hat sie nur den
Schirm fallen lassen und sich gebückt um ihn wieder aufzuheben?-
Diese Fragen kann nur die Betroffene selbst klären.
Jimmy, sowie der
Auffahrunfall-Verursacher hinter ihm steigen aus. Jener fragt ihn
vorwurfsvoll, warum hast du gebremst? Er hat keine Fussgängerin
gesehen. Ja, wo ist sie? Nirgends ein weibliches Wesen mit Schirm.
Nun fährt man zur Seite, damit die Strasse frei wird und nimmt den Schaden auf. Jimmy hofft, die Frau möge noch erscheinen, doch niemand, kein Opfer meldet sich. Hat die Frau einen Schock gekriegt, fühlt sich für den Auffahrunfall verantwortlich und zeigt sich deshalb nicht?
Nun
begeht Jimmy den ersten Fehler: Er überlegt, sollte sich die
Fussgängerin später bei der Polizei melden dann könnte man ihn
vielleicht suchen wegen Fahrerflucht. Also fährt er zum
Polizeiposten und meldet dem diensttuenden Beamten von diesem
Auffahrunfall und dem eventuellen Personenschaden an einer
Fussgängerin.
Der Polizist lobt Jimmy, dass er dies meldet denn nun
wisse man davon. Er notiert Jimmys Namen und Adresse falls sich doch
noch jemand als Geschädigte melden würde und entlässt Jimmy.
Drei
Tage später macht Jimmy den zweiten Fehler denn er lässt sich
nochmals auf den Posten zitieren, weil der Vorgesetzte des
Polizeibeamten den Fall aktenkundig haben will. Also erzählt er die
ganze Begebenheit nochmals und der Polizist schreibt akribisch einen
Rapport, den Jimmy unterschreibt.
Nun ist alles OK. - Denkste, - denn
bald wird Jimmy mitgeteilt es laufe ein Untersuchungsverfahren wegen
„grober Verletzung der Verkehrsregeln“ gegen ihn und einige Zeit
danach flattert Jimmy ein "Liebesbrief" vom Statthalteramt
ins Haus mit der Nachricht er „dürfe“ eine Strafe von über
eintausend Franken bezahlen, wegen Anfahren einer Person auf dem
Fussgängerstreifen. -Ein stolzer Betrag für einen Elektrikerlehrling mit kleiner Lohntüte.
Sachverhalt
Am
23. Oktober 2006, 07:15 Uhr, fuhr der Angeschuldigte als Lenker eines
Geschäftswagens (...) in Aesch auf der Hauptstrasse in Fahrtrichtung
Duggingen. Beim Fussgängerstreifen (...) bemerkte er infolge
mangelnder Aufmerksamkeit zu spät, dass ein Fussgänger bereits
dabei war, die Strasse auf dem Fussgängerstreifen zu überqueren. In
der Folge missachtete der Angeschuldigte den Vortritt des Fussgängers
und kollidierte trotz eingeleiteter Vollbremsung mit ihm. Unmittelbar
nach der Kollision entfernte sich der Fussgänger von der
Unfallstelle, weshalb seine Identität auch nachträglich nicht mehr
eruiert werden konnte.
- BusseVerfahrenskostenUrteilsgebührtotalCHFCHFCHFCHF600.00169.00250.001`019.00
Nun
macht der Lehrling Jimmy den dritten Fehler: Statt Einspruch gegen diesen Bescheid
einzulegen zahlt er den Betrag schnellstens ein, um endlich von
dieser unseligen Angelegenheit befreit zu sein. Auch erhofft er sich
mit dem schnellen Bezahlen dieser Forderung vor weiteren
Unannehmlichkeiten von Seiten der Polizei gefeit
zu sein. Dies hat Folgen, denn das Einzahlen wird als
Schuldanerkennung gewertet.
Nochmals
vergeht mehr als ein Monat, da bekommt Jimmy einen weiteren Bescheid,
diesmal von der „Polizei Basel-Landschaft, Hauptabteilung
Verkehrssicherheit“, er "dürfe" sein "Billett"
für drei Monate abgeben (Nichtgewähren des Vortritts auf dem
Fussgängerstreifen und Verletzen einer Fussgängerin).
Ferner wird
Jimmy noch zu einer, auf zwei Jahre befristeten, bedingten Geldstrafe
von 30 Tagessätzen verurteilt! So ist Jimmy in nächster Zeit nur zu
Fuss oder als Velofahrer zu sehen und auch beruflich nicht mehr
mobil.
Und die Moral: Niemand
hat sich als Verkehrsunfallopfer gemeldet. Dem gemäss wurde niemand
angefahren (wo keine Geschädigte ist, ist kein Verursacher).
Darf es
wahr sein, dass jemand der ehrlich etwas meldet das vielleicht
geschehen sein könnte, also auf Grund einer
Annahme, verurteilt wird. Gilt doch im Rechtssystem das
Unschuldsprinzip: Im Zweifel für den Angeklagten (in dubio pro reo).
Ich denke, Jimmy
wird sicher nie mehr eine „Selbstanzeige“ machen und in einer ähnlichen
Situation in Zukunft es lieber darauf ankommen lassen. Sein Vertrauen
in den "Freund und Helfer" und unseren Rechtsstaat wird
wohl zerstört sein und dies zu Recht!
(- Anmerkung des Verfassers, Karl Pümpin, Gelterkinden BL -).
Unsere magische
Baselbieter Justitia und unsere Polizei brachten es fertig, aus null
Substanz einen soliden Strick zu drehen und
damit einen unerfahrenen, naiven Unschuldigen zu hängen.
-Bravo, Applaus.
Diese Geschichte ist eine Schande für unseren Kanton und unsere sogenannten Freunde und Helfer!
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